Durch den §58 Absatz 1 des Mobilitätsgesetzes wird auch den Bezirken die Möglichkeit gegeben, temporäre Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs einzusetzen, um eine wahrnehmbare Verbesserung der Situation von Fußgänger*innen zu bewirken und die Wirksamkeit neuer Maßnahmen zu erproben. Dies sollte auch unser BezirkCharlottenburg-Wilmersdorf nutzen, um zum Beispiel Pop-up-Zebrastreifen zu errichten, sodass den Bedürfnissen des Fußverkehrs schneller Rechnung getragen werden kann.
Des weiteren sind Sharing-Fahrräder seit ihrer Einführung neben den E-Scootern die wohl größte Barriere auf den Berliner Gehwegen. Auch diese Fortbewegungsmittel sollten daher geregelter abgestellt werden — auch um die Barrierefreiheit auf den Gehwegen uneingeschränkt zu gewährleisten. Eine weitere Barriere für den Fußverkehr stellen oftmals Abstellanlagen für Fahrräder dar. Um in Zukunft die Belange dieser beiden Mobilitätsformen des Umweltverbundes nicht gegeneinander auszuspielen, sollten neue Abstellanlagen für Fahrräder grundsätzlich am Fahrbandrand aufgestellt werden, da eine gerechtere Flächenbilanz nicht durch Inanspruchnahme von Fußverkehrsfläche für Radverkehrsfläche, sondern nur durch eine Inanspruchnahme von überdimensioniertem Parkraum zu Fläche für den Umweltverbund erzielt werden kann.